Anträge der Neuberger Liste

Neuberger Erklärung zur Verteidigung der Demokratie
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Zugang der Ladung, Einberufen der Sitzungen
Neuberg wird Schwammgemeinde Erstellung kommunale Wärmeplanung für Neuberg
Einricht ung eines Kinder- und Jugendbeirates
Realisierung von Baumgrabstätten auf dem Friedhof Ravolzhausen
Maßnahmen zur Reduzierung / Verhinderung von Krankheitskeimen und Viren (KITAS / Bürgerhaus)
Einspruch des Gemeindevertreters Jens Feuerhack gegen die Niederschrift
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben Bürgerentscheid
Broschüre mit dem Namen „Gemeindevorstand“
Geschäftsordnung der Gemeindevertreterversammlung um folgenden Punkt „Aktuelle Stunde“ zu ergänzen
Ergänzung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und Ausschüsse „Einwohnerfragestunde“
Artenvielfalt auf Gemeindeflächen und Gemeindefriedhöfen: Freiflächen naturnah gestalten!
Anschaffung eines Spielmobilhängers zur Nutzung für die Gemeinde, Schule, Kindergärten, Vereine
Aufstellung von Mitfahrerbänken
Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)




Anträge


B E S C H L U S S der Sitzung der Gemeindevertretung 21.02.2024

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Neuberger Liste und des Gemeindevertreters Herrn Herbert Flötenmeyer;

Neuberger Erklärung zur Verteidigung der Demokratie

VE-310/2021-2026 Im Verlauf der Diskussion stellt Herr Feuerhack im Einvernehmen mit den Fraktionen SPD und CDU folgenden gemeinsamen Änderungsantrag über den die Abstimmung erfolgte:

Beschluss: Die Gemeindevertreterversammlung Neuberg beschließt: Gemeinsame Erklärung der Fraktionen in der Gemeindevertretung Neuberg zur Verteidigung der demokratischen Werte und gegen extremistisches Gedankengut

1. Mit großer Sorge nehmen wir wahr, dass rechtsextremistische Strömungen versuchen, unsere demokratische Grundordnung zu untergraben. Dies bedroht zunehmend unser freiheitlich friedliches Zusammenleben sowie das Sicherheitsgefühl vieler Menschen. Auch wir in Neuberg müssen darauf achten, dass der Rechtsextremismus in unserer Gemeinde keinen Raum erhält für seine menschenverachtenden Vorstellungen.

2. Die Gemeindevertretung verurteilt die aufgedeckten Pläne von Funktionären der AfD, Identitärer Bewegung und anderen Rechtsextremen, wonach Millionen Menschen aus Deutschland vertrieben werden sollen. Damit zielen die Rechtsextremen auf Menschen, die hier leben, arbeiten und sich zu den Werten unseres Grundgesetzes bekennen. Sie sollen aufgrund ihrer Herkunft, der Herkunft ihrer Vorfahren oder ihrer politischen Haltung aus Deutschland vertrieben werden. Derartige Vorstellungen dulden wir in unserer Mitte nicht.

3. Die Mehrheit in Deutschland möchte in einer wehrhaften Demokratie leben, das haben die vielen Demonstrationen in den letzten Tagen gezeigt. Die Demonstranten sind ein Zeichen des Widerstands und der Solidarität zugleich. Diese klare Absage an rechtsextreme Bestrebungen macht Mut. Als Fraktionen in der Gemeindevertretung Neuberg, die sich den Werten des Grundgesetzes verpflichtet fühlen, stehen wir für Demokratie, Freiheit und die gesellschaftliche Akzeptanz aller ein. Jetzt kommt es darauf an, diese Grundwerte, auf die unser friedliches Zusammenleben aufgebaut ist, standhaft zu verteidigen und klar zu machen, dass sie für uns nicht verhandelbar sind.

4. Gemeinsam mit allen demokratischen Kräften in der Zivilgesellschaft kämpfen wir dafür, dass Neuberg eine weltoffene Gemeinde bleibt. Demokratiefeindlichkeit, rechtsextremes Gedankengut, Rassismus, Antisemitismus, Islamismus, Linksextremismus, Hetze und Ausgrenzungen jeglicher Art haben bei uns keinen Platz. Wir Fraktionen in der Gemeindevertretung Neuberg werden bewusst auf die Bevölkerung zugehen und uns weiterhin verstärkt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Erhalt der im Grundgesetz der Bundesrepublik verankerten freiheitlichen Grundordnung einsetzen.

Beratungsergebnis:
19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)


B E S C H L U S S der Sitzung der Gemeindevertretung 20.09.2023

Antrag der Fraktion Neuberger Liste; Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung in der Fassung vom 1.1.2022, 2. Ergänzung

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den § 9 (Einberufen der Sitzungen), Absatz 4, Satz 1 wie folgt zu ändern: Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens fünf volle Werktage liegen. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung die I. Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg vom 01.01.2022 (siehe Anlage).

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)


B E S C H L U S S der Sitzung der Gemeindevertretung 20.09.2023

Antrag der Fraktion Neuberger Liste; Neuberg wird Schwammgemeinde Fraktionsvorsitzender Rouven Pohl stellt für die SPD-Fraktion den Antrag in den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss zu verweisen. Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist den Antrag der Fraktion Neuberger Liste „Neuberg wird Schwammgemeinde“ zur weiteren Beratung in den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss.

Beratungsergebnis:
15 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 19.07.2023

Antrag der Fraktion Neuberger Liste; Erstellung kommunale Wärmeplanung für Neuberg

Antrag: Die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und beauftragt den Bürgermeister geeignete Fördermittel zu beantragen, z.B. entsprechend der Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (https://umwelt.hessen.de/klimaschutz/klimarichtlinie). Ggf. ist der Antrag und die Bearbeitung im Verbund mit einer/mehreren Nachbarkommune/n anzustreben. Begründung: Während sich Bundesregierung und Parlament noch über das Heizungsgesetz streiten, packt Neuberg mit diesem Beschluss die Wärmewende praktisch an. Auch wenn die kommunale Wärmeplanung für Städte und Kommunen mit einer Einwohnerzahl über 10.000 Einwohnern verpflichtend ist macht die Erstellung dieser Planung auch für kleinere Kommunen Sinn. Wir zeigen damit unserer Bevölkerung, wir lassen sie mit der schrittweisen Umstellung der Wärmeversorgung nicht allein. Es geht darum zu untersuchen, wo welche Lösungen machbar sind und wie die Gemeinde die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Umstellung beraten und unterstützen kann, damit die Wärmewende allen nützt und niemanden in den Ruin treibt. Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein strategisch-planerisches Instrument, mit dem der Weg zur Wärmewende vor Ort entwickelt und beschrieben wird. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine sichere, ökologisch nachhaltige und dauerhaft bezahlbare Energie- und Wärmeversorgung. Im Rahmen der Wärmeplanung schaut die Gemeinde einerseits, wo bislang wie geheizt wird – wo also welcher Umbaubedarf besteht. Es wird untersucht, welche Lösungen für eine bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort vorhanden sind. Wo kann beispielsweise welche Technologie (Erdwärme, Solarthermie, Fernwärme usw.) zum Einsatz kommen? Auf dieser Grundlage wird ein Plan entwickelt, wie öffentliche und private Gebäude in Zukunft beheizt werden können. Damit bietet die kommunale Wärmeplanung nicht nur für die Gemeinde und ihre öffentlichen Bauten eine Orientierung. Sie greift auch privaten Eigentümerinnen und Eigentümern unter die Arme. Einerseits durch die Untersuchung, Beratung und Empfehlung, welche Technik an welchem Standort eingesetzt werden kann. Andererseits sind auch von der Gemeinde gesteuerte Lösungen denkbar, an denen sich private Haushalte andocken können (z.B. ein Fern- oder Nahwärmenetz). Kommunen kleiner 20.000 Einwohner können freiwillig eine kommunale Wärmeplanung erstellen und Fördermittel beantragen. Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert dies bei Antragsstellung bis 31.12.2023 mit erhöhter Förderquote von 90 oder 100 Prozent.
https://www.lea-hessen.de/kommunen/kommunal-waerme-planen/

Nach einer ausgiebigen Diskussion einigt sich die Gemeindevertretung, den Antrag zur weiteren Beratung in den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss zu verweisen. Beschluss: Die Gemeindevertretung verweist den Antrag zur weiteren Beratung in den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)


B E S C H L U S S der Sitzung der Gemeindevertretung 21.09.2022

Antrag der Fraktion Neuberger Liste; Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates

Die Gemeindevertreterversammlung Neuberg beschließt: Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates. Der Antrag wird überwiesen in den Haupt- und Finanz sowie den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss. Hier soll in gemeinsamer Sitzung über die Möglichkeiten der politischen Teilhabe junger Menschen in Neuberg und über die Schaffung der Grundlage für die Einrichtung des Beirates gesprochen werden. Die Hinzuziehung von Experten ist wünschenswert.

Begründung: Die Jugend soll mitreden, da waren sich alle Parteien im Kommunalwahlkampf einig. Aber wie die politische Partizipation junger Menschen, wie sie die hessische Gemeindeordnung vorschreibt, umgesetzt werden kann, da gehen die Vorstellungen weit auseinander. Fakt ist, mit der Einstellung der Kinder- und Jugendarbeit auf Verwaltungsebene haben junge Menschen in Neuberg keinerlei Möglichkeiten sich u.a. mit konkreten Anträgen einzubringen. Sie können weder Bedürfnisse äußern, noch Vorschläge unterbreiten, gerade aus diesem Grund ist ein Dialog zwischen Politik und Jugend wichtig und muss sichergestellt werden. Die weitere Begründung erfolgt mündlich,

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Dafür sind im Haushalt 2026 auf Antrag der NL 5000€ eingestellt.


B E S C H L U S S der Sitzung der Gemeindevertretung 21.09.2022

Antrag der Fraktion Neuberger Liste; Realisierung von Baumgrabstätten auf dem Friedhof Ravolzhausen

Begründung: Zurückgehend auf einen Antrag der Neuberger Liste aus dem Jahr 2016 wurden Bestattungen von Ascheresten auf dem Friedhof im OT Rüdigheim an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich der Bäume möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. Gerade für Alleinstehende und Personen mit Angehörigen in großer Entfernung kann ein „Baumgrab“ eine beruhigende Alternative sein. Die „Grabpflege“ besorgt die Natur. Das Areal wird langfristig naturnah bewirtschaftet. Diese Bestattungsform ist unabhängig von Religion und Weltanschauung, sie kann mit oder ohne geistliche Begleitung durchgeführt werden. Bäume sind in vielen Religionen Symbole des Lebens und des Kreislaufes von Werden und Vergehen. Darüber hinaus verbinden viele Menschen mit Bäumen schöne Erinnerungen.

Der Bürgermeister berichtet, dass die Planungen zur Errichtung von Baumgrabstätten bereits fortgeschritten ist, es wird im Oktober eine Sitzung der Friedhofskommisson zu diesem Thema stattfinden.

Beratungsergebnis:
Ohne Abstimmung Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen nachdem der Bürgermeister zugesichert hat, dass die Baumgräber kommen!


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 08.09.2021

Antrag der CDU, Neuberger Liste und Grüne vom 19.08.2021;

Maßnahmen zur Reduzierung / Verhinderung von Krankheitskeimen und Viren (KITAS / Bürgerhaus)

Antrag: Der Gemeindevorstand wird aufgefordert zu ermitteln, durch welche technischen / baulichen Maßnahmen die Belastung / Gefährdung der Kinder und Betreuer der gemeindlichen KITAS sowie der Besucher des Bürgerhauses durch Krankheitskeime, Viren, Schadstoffe reduziert bzw. verhindert werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist der Gemeindevertretung kurzfristig mitzuteilen.

Begründung: Neben ständigem Lüften über Fenster kann die Belastung von Daueraufenthaltsräumen der Kindertagesstätten und des Bürgerhauses mit Keimen / Viren / Schadstoffen durch bauliche bzw. technische Maßnahmen, wie z. B. mechanische Be- und Entlüftungseinrichtunen, UV-Filter, usw., reduziert werden. Viele Städte und Gemeinden haben zum Schutz der Kinder; Betreuer, Besucher ihrer Vorsorgepflicht Genüge getan und Filteranlagen installiert. Ob und welche Maßnahmen für unsere Kindertagesstätten und das Bürgerhaus in Frage kommen, soll die vom Gemeindevorstand kurzfristig durchzuführende Prüfung klären. Fördermöglichkeiten für Filteranlagen sind im Rahmen der Prüfung zu ermitteln.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Wurde im Ausschuss nicht mehr behandelt!


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 20.11.2019

Einspruch des Gemeindevertreters Jens Feuerhack vom 28.10.2019 gegen die Niederschrift über die Beschlüsse der Gemeindevertretung aus der 25. Sitzung vom Mittwoch,

23.10.2019 Antrag: In der Tagesordnung fehlt die Einbringung des Dringlichkeitsantrages der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Grüne und Neuberger Liste sowie das Abstimmungsverhalten. Unter „Punkt 11: Mitteilungen an die Gemeindevertretung“ werden zwar zu diesem Dringlichkeitsantrag Anmerkungen erwähnt, jedoch erschließt sich für den Leser*in nicht aus der Tagesordnung, um welchen Dringlichkeitsantrag es sich handelt und der Inhalt dessen. Ich bedanke mich im Voraus für die Korrektur der Niederschrift.

Begründung: Laut o.g. Antrag – siehe anhängende E-Mail des Herrn Feuerhack. Stellungnahme der Schriftführerin: Die Niederschrift, welche am 24.10.2019 erstellt wurde, beinhaltete auf Seite 1 im letzten Abschnitt die Antragstellung zur Aufnahme eines weiteren Punktes auf die Tagesordnung, nämlich den Dringlichkeitsantrag. Hier wurden auch die Angaben zur Abstimmung niedergeschrieben. Da die Aufnahme des Antrages abgelehnt wurde und dieser dadurch nicht auf die Tagesordnung aufgenommen wurde, kommt er auch nicht in den „Sitzungsverlauf“. Der oben beschriebene Abschnitt war auch im Ratsinformationssystem in der nichtöffentlichen Niederschrift zu lesen, in der öffentlichen Niederschrift jedoch unbewusst nicht. Herrn Feuerhack wurde vorgeschlagen, dass in der Niederschrift im letzten Absatz hinter dem Wort „Dringlichkeitsantrag“ noch „siehe Anlage“ vermerkt wird und der Antrag zum Protokoll ins RIM gestellt wird. Mit diesem vorgeschlagenen Verfahren erklärte sich Herr Feuerhack einverstanden. Das Protokoll wurde entsprechend geändert und die Niederschrift (öffentlich und nichtöffentlich) erneut im Ratsinformationssystem mit dem Antrag veröffentlicht.


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 23.10.2019

Beratung über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben bei Kostenstelle 2.121.01 Statistik und Wahlen im Haushaltsjahr 2019

Gemeindevertreter Jens Feuerhack/Neuberger Liste beantragt, die Bewilligung zunächst auf 5.000,00 € zu beschränken und nach Abschluss des Bürgerentscheides und dessen Abrechnung die tatsächlich benötigte Erhöhung dann anzupassen.

Bürgermeisterin Iris Schröder erläutert, wie sich die beantragten überplanmäßigen Ausgaben zusammen setzen, woraufhin Gemeindevertreter Jens Feuerhack den Antrag zurückzieht. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt überplanmäßige Ausgaben bei Kostenstelle 2.121.01 Statistik und Wahlen in Höhe von 7.500 EUR im Haushaltsjahr 2019

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)


Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90-Grüne und Neuberger Liste vom 23.10.2019

Antrag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg stellt fest, dass die auf der Homepage der Gemeinde Neuberg tagelang zu findende und zwischenzeitlich anderweitig (u. a. auf der Home-Page von Erlensee-Aktuell) veröffentlichte Broschüre, die einseitig für eine Fusion wirbt, nicht die Beschlusslage dieser Gemeindevertretung wiedergibt; weder von der Gemeindevertretung noch vom Gemeindevorstand beauftrag, geschweige gebilligt wurde. Die Gemeindevertretung missbilligt in diesem Zusammenhang das Verhalten von Frau Bürgermeisterin Schröder, die eine Broschüre über das Bürgerbegehren vor Wochen mit Herrn Bürgermeister Erb in einer Pressekonferenz angekündigte, ohne sich ein diesbezügliches Votum der Gemeindevertretung bzw. des Gemeindevorstandes einzuholen. Die Gemeindevertretung rügt insbesondere, dass die Broschüre im Namen des Gemeindevorstandes veröffentlicht wurde, obwohl es keinen Beschluss dieses Gremiums hierfür gibt. Die Gemeindevertretung er Gemeinde Neuberg fordert im Rahmen dieses Missbilligungsantrages Frau Bürgermeisterin Schröder auf: 1. Umgehend Sorge zu tragen, dass die Broschüre nicht mehr im Namen des Gemeindevorstandes verteilt/veröffentlicht wird. Ferner wird sie aufgefordert öffentlich klarzustellen, dass die Broschüre nicht die Mehrheitsmeinung/Beschlusslage der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuberg widerspiegelt. 2. In dieser Sitzung der Gemeindevertretung Klarheit dahingehend zu schaffen, wer die Broschüre in Auftrag gegeben und bezahlt hat (Druck, Gestaltung, Verteilung usw.). Ferner mitzuteilen, wieso sie den Gemeindevorstand übergangen hat, obwohl sie Wochen hierzu Zeit gehabt hätte die Broschüre zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Dringlichkeitsantrag

Die Bürgermeisterin machte folgende Mitteilungen: Zum Dringlichkeitsantrag (siehe unten) der Fraktionen von CDU, Bündnis 90-Grüne und Neuberger Liste gibt es folgende Anmerkungen: − Die Broschüre wird nicht mehr mit dem Namen „Gemeindevorstand“ auf der Homepage veröffentlicht. Leider hat diese Änderung einige Tage gedauert, da die Homepage nicht selbst gehostet wird und hierfür zunächst ein Auftrag erteilt werden musste. − Der Auftrag für die Erstellung der Broschüre erfolgte durch die Stadt Erlensee. Druck, Gestaltung und alle damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Aufwendungen werden durch die Stadt Erlensee getragen, der Neuberger Haushalt wird dadurch nicht belastet. − Ich gestehe zu, dass es ein Fehler war, die Broschüre mit dem Namen „Gemeindevorstand“ zu verteilen.


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 29.05.2019

Antrag: Die Gemeindevertreterversammlung Neuberg möge beschließen, die Geschäftsordnung der Gemeindevertreterversammlung um folgenden Punkt unter V. Anträge, Anfragen zu ergänzen: Aktuelle Stunde (1) Zu einer Sitzung der Gemeindevertreterversammlung kann jede Fraktion ein aktuelles Beratungsthema anmelden. Die Aktualität ist zusammen mit der Anmeldung zu begründen. (2) Der Antrag ist spätestens 3 Tage vor der Sitzung beim Vorsitzenden der Gemeindevertreterversammlung über die Gemeindeverwaltung einzureichen. (3) Die Gemeindevertreterversammlung kann auf Antrag einer Fraktion wegen fehlender Aktualität die Abhaltung einer aktuellen Stunde von der Tagesordnung absetzen. (4) Die Fraktionen und Mitglieder der Gemeindevertetung, die keiner Fraktion angehören, können zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Fragen an den Gemeindevorstand richten. Kann der Gemeindevorstand eine Antwort nicht sofort erteilen, so hat er dies innerhalb von zwei Wochen schriftlich an die Fragestellerin oder den Fragesteller nachzuholen. Die Fraktionen erhalten den Text gleichzeitig zur Kenntnis. (5) Die aktuelle Stunde endet nach spätestens 30 Minuten. Die Neuberger Liste beantragt einen Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss zur Diskussion und Beschlussfassung. Begründung: Wir wollen Demokratie lebendig gestalten. Wichtig hierfür sind transparente Entscheidungsfindungsprozesse, die auf gesellschaftlichen Diskursen und dem Dialog zwischen Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen aufbauen und nicht auf parteipolitisch motivierten Festlegungen. Eine nachhaltige an den Menschen dieser Gemeinde ausgerichtete Planung braucht kreative Beteiligungsformen und fördert Teilhabe und Partizipation. Beteiligungskultur statt intransparenter Planungen. Eine in diese Richtung neugefasste Geschäftsordnung der Gemeindevertreterversammlung Neuberg ist hierfür ein kleiner, doch wichtiger Baustein. In diesem Sinne soll die Geschäftsordnung wie in dem Antrag geändert werden. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Nach Beratung im HFA beschlossen.


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 29.05.2019

Antrag der Fraktion Neuberger Liste; Ergänzung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und Ausschüsse unter Punkt V. Anträge, Anfragen – „Einwohnerfragestunde“
Zu Beginn der ordentlichen Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde von bis zu 30-minütiger Dauer auf die Tagesordnung zu setzen, sofern schriftliche Anfragen aus der Bürgerschaft eingegangen sind. (2) Frageberechtigt sind Einwohner der Gemeinde Neuberg ab dem 14. Lebensjahr. (3) Die Anfrage muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung spätestens 14 Tage vor der Versammlung eingegangen sein. (4) Jeder Einwohner kann bis zu zwei Anfragen einreichen, die sich auf öffentliche An-gelegenheiten der Gemeinde beziehen, und deren Beantwortung keine gesetzlichen Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen. Die Anfragen dürfen weder beleidigenden Inhalts sein noch nicht-öffentliche Angelegenheiten betreffen. (5) Fragen können an den Gemeindevorstand, die Gemeindevertreterversammlung oder einzelne Fraktionen gerichtet sein, und sind von dem entsprechenden Gremium zu beantworten. Sofern eine Frage die aktuelle Tagesordnung betrifft, kann ihre Beantwortung im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorgenommen werden. (6) Dem Fragesteller sind in der Einwohnerfragestunde zwei Ergänzungsfragen erlaubt, die ohne vorige Ankündigung gestellt werden können. Dies gilt nicht, wenn die Frage gemäß Absatz 5 behandelt wird. (7) Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Ist die Beantwortung nicht im Rahmen der Fragestunde möglich, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Neuberger Liste beantragt einen Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss zur Diskussion und Beschlussfassung.

Begründung: Wir wollen Demokratie lebendig gestalten. Wichtig hierfür sind transparente Entscheidungsfindungsprozesse, die auf gesellschaftlichen Diskursen und dem Dialog zwischen Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen aufbauen und nicht auf parteipolitisch motivierten Festlegungen. Eine nachhaltige an den Menschen dieser Gemeinde ausgerichtete Planung braucht kreative Beteiligungsformen und fördert Teilhabe und Partizipation. Beteiligungskultur statt intransparenter Planungen. Eine in diese Richtung neugefasste Geschäftsordnung der Gemeindevertreterversammlung Neuberg ist hierfür ein kleiner, doch wichtiger Baustein. In diesem Sinne soll die Geschäftsordnung wie in den Anträgen geändert werden. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Die Neuberger Liste beantragt einen Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss zur Diskussion und Beschlussfassung.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)      

Nach Beratung im HFA beschlossen.


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 29.05.2019

Antrag der Fraktion Neuberger Liste; Artenvielfalt auf Gemeindeflächen und Gemeindefriedhöfen: Freiflächen naturnah gestalten!

Antrag: Die Gemeindevertreterversammlung möge beschließen: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Freiflächen der Gemeinde, insbesondere auf den Friedhöfen der Gemeinde Neuberg naturnah umzugestalten, zum Beispiel durch das Anlegen von Wildblumenwiesen. Zur Beratung und Beschlussfassung, welche Freiflächen in Frage kommen, beantragt die Neuberger Liste einen Verweis in den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss.

Begründung: Mit einer naturnahen Freiflächen- und Friedhofsgestaltung leistet die Gemeinde Neuberg einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Wildblumenwiesen sind sehr wertvolle Biotope. Sie bieten einer Vielzahl von Tieren einen wichtigen Lebensraum und eine Nahrungsquelle und sind auch für die Spaziergänger*innen und Friedhofsbesucher*innen eine Augenweide. Gerade Wildbienen und Hummeln haben in unserer heutigen Kulturlandschaft eine besondere Bedeutung, da sie – ähnlich wie Honigbienen – umfangreiche Bestäubungsleistungen übernehmen. Mit Blumenwiesen bietet man ihnen Lebens- und Nahrungsraum und trägt somit zum Erhalt dieser für uns wichtigen Insektengruppe bei. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Zur Beratung und Beschlussfassung, welche Freiflächen in Frage kommen, beantragt die Neuberger Liste einen Verweis in den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Wurde bis heute nicht im Ausschuss beraten!


VORLAGE AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2018

Beratung über den Haushaltsantrag der Fraktion Neuberger Liste vom 11.11.2018 Beschlussvorschlag: Der Antrag der Fraktion Neuberger Liste vom 11.11.2018 auf Anschaffung eines Spielmobilhängers zur Nutzung für die Gemeinde, Schule, Kindergärten, Vereine und evtl. auch Privatpersonen wird zur weiteren Beratung an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss verwiesen.

Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 einstimmig beschlossen, der Gemeindevertretung eine Verweisung des Haushaltsantrags der Fraktion Neuberger Liste zur Beschaffung eines Spielmobilhängers an den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss zur weiteren Beratung zu empfehlen. Vor einer entsprechenden Mittelbereitstellung sollen hier nähere Einzelheiten zur Verwaltung und Vergabe des Hängers festgelegt werden.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Ein Ergebnis/Eine Entscheidung gab es nie!


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 22.08.2018

Antrag der Fraktion Neuberger Liste: Aufstellung von Mitfahrerbänken

Antrag: Die Gemeindevertreterversammlung Neuberg beschließt: In beiden Ortsteilen der Gemeinde Neuberg werden Mitfahrerbänke aufgestellt. Die Verwaltung möge die Rahmenbedingungen für das Errichten von sogenannten Mitfahrerbänken in der Gemeinde Neuberg darstellen. Hier sind die Kosten und die rechtlichen Abwägungen hervorzuheben. Weiterhin ist auch eine Darstellung der Vorgehensweise der Nachbarkommunen (z.B. Bruchköbel, Erlensee, Hammersbach, usw.) zur Einrichtung und dem „Betrieb“ solcher Bänke mit aufzuzeigen. Weiterhin sollen von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss die möglichen Standorte dargestellt werden. Zur weiteren Beratung wird der Antrag in den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss überwiesen.

Begründung: Mobilität prägt unser tägliches Leben. Der Individualverkehr steigt dabei kontinuierlich an und stellt damit große Herausforderungen an die Bereitstellung von Infrastruktur. Öffentlicher Personennahverkehr kann dem nur bedingt Rechnung tragen und schafft es im ländlichen Raum, dies zeigt die aktuelle Diskussion zur Vergabe der Buslinien, kaum. Die Entfernungen vor Ort betragen 2 – 7 km. Zur Deckung des täglichen Bedarfs (Post, Bank, Arzt, Friseur, Lebensmittel) gibt es für mobilitätseingeschränkte Menschen somit kaum einen ÖPNV. Wo der Bus nur unregelmäßig kommt oder lange Warte- und Umsteigezeiten in Kauf genommen werden müssen, ist der ÖPNV nur für bestimmte Strecken eine konkurrenzfähige Alternative. Abhilfe kann hier jede/r Einzelne schaffen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, fährt oft nicht mit der vollen Auslastung des Autos. Meist bleiben Sitze unbesetzt. Diese könnten genutzt werden, um Mitfahrgelegenheiten anzubieten. Eine sogenannte Mitfahrer-Bank könnte dieses Problem abmildern. Das Mitfahrmodell wird seit einigen Jahren in zahlreichen kleineren Städten und vor allem in Gemeinden erfolgreich praktiziert. Wir möchten mehrere dieser Bänke aufstellen, auf der Mitfahrsuchende Platz nehmen können. Ein Fahrtziel Anzeiger lässt vorbeifahrende Pkw-Fahrer erkennen, wohin die dort sitzende Person fahren möchte. Da sich die Menschen in den einzelnen Ortsteilen untereinander gut kennen, ist mit einer Mitnahme zu rechnen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. Bitte beachten Sie die beigefügten Fotos.

Beschluss: Die Gemeindevertretung überweist den Antrag der Fraktion Neuberg Liste zur Aufstellung von Mitfahrerbänken an den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Bürgermeisterin Schröder spricht in den Ausschussberatungen dazu im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Donnerstag, den 11.10.2018 um 19:00 Uhr 10. Antrag der Fraktion Neuberger Liste: Aufstellung von Mitfahrerbänken VE-255/2016-2021 1. Ergänzung

Die Bürgermeisterin berichtet, dass in den genannten Kommunen keine Mitfahrerbänke vorhanden sind. Eine wie im Antrag gewünschte Darstellungsweise usw. ist deshalb nicht möglich. Weiterhin berichtet die Bürgermeisterin von ihren Gesprächen mit anderen Kommunen, dass auch dort keine Mitfahrerbänke vorhanden sind. Argumente waren unter anderem, dass dieses Konzept logischerweise nur funktioniert, wenn es auch Rückfahrbänke gibt. Grundvoraussetzung für Mitfahrbänke sind ein Bank-Netz und jemand, der sich darum kümmert die Fahrten zu koordinieren. Die Idee, sich einfach auf die Bank zu setzen und zu warten ob/bis man mitgenommen wird, funktioniert in der Praxis nicht.

Auch wenn es sich um die Unwahrheit handelt.
Der Antrag war damit vom Tisch ohne jede Abstimmung!


ANTRAG AN DIE GEMEINDEVERTRETUNG Sitzung 20.06.2018

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Neuberger Liste: Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Antrag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Möglichkeiten zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs von Neuberg in die umliegenden Kommunen sowie die Stadt Hanau zu prüfen und ein Konzept zur Initiierung einer interkommunalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu entwickeln. Dabei sind verschiedene Varianten zu prüfen, insbesondere 1. Erweiterung der bestehenden Busverbindungen durch Ausbau des Angebots seitens der KVG; 2. Prüfung einer Erweiterung und möglicherweise sogar Verknüpfung bestehender Busangebote etwa in Bruchköbel, Erlensee und Langenselbold; 3. Einführung eines ehrenamtlichen Busdienstes mit festen Linienplan, wie er beispielsweise – mit Förderung des Landes und der Europäischen Union – in Sachsen-Anhalt am Beispiel „BürgerBus Möser“ – besteht; 4. Einführung eines ehrenamtlichen Fahrdienstes auf Abruf, wie er beispielsweise in Rodenbach mit der Initiative „Bürger für Rodenbach“ besteht; 5. Einführung eines „Anrufsammeltaxis zu Buspreisen“, wie bereits im Osten des Main-Kinzig-Kreises besteht.

Begründung: Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs in Neuberg ist unzureichend. Nicht nur die aktuellen Änderungen der Fahrpläne und des Angebots KVG zeigen die Probleme auf, die nun dazu führen, dass das Angebot an Busverbindungen für Schüler allgemein und für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Neuberg-Rüdigheim sich weiter verschlechtert. Auch in den Zukunftswerkstätten wurde der dringende Wunsch vieler – nicht nur älterer – Menschen geäußert, die Erreichbarkeit der Nachbarkommunen Bruchköbel, Erlensee und Langenselbold sowie Hanau und damit die Erreichbarkeit von Ärzten, Märkten, Geschäften o. ä. nachhaltig zu verbessern und dauerhaft sicherzustellen. Verfolgt werden sollen sämtliche denkbaren Verbesserungsmöglichkeiten auf allen Ebenen. Die hierzu erforderlichen Gespräche mit Vertretern der Verkehrsgesellschaften, Nachbarkommunen und weiterer Stellen sind unverzüglich aufzunehmen. Zugleich ist nach neuen Wegen – entsprechend der dargelegten Varianten – zu suchen. Hierfür sind mögliche Konzepte auszuarbeiten. Die Notwendigkeit hierfür ist ersichtlich unabhängig von weiteren Plänen einer Vertiefung der interkommunalen Zusammenarbeit mit Erlensee. Ein sofortiges Handeln – jedenfalls zur Vorbereitung grundlegender Verbesserung – ist dringend geboten.

Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Neuberger Liste zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird an den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Auch dieser Antrag wurde im Ausschuss nicht weiterverfolgt.
Am Ende steht kein Ergebnis!